Wie bekommt man Ergotherapie und was kostet diese?

Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird von den ErgotherapeutInnen eigenverantwortlich durchgeführt. Meist werden Therapieserien von 8 – 10 Einheiten verordnet.Weitere Verlängerungen sind möglich. Je nach zu behandelnder Beeinträchtigung umfassen die einzelnen Therapien 30, 45 oder 60 Minuten. Die meisten Therapien können von Haus- als auch von FachärztInnen verordnet werden.

Bei Kindern ist es günstig die Verordnung von einem Kinderarzt ausstellen zu lassen.

Die Behandlung im Rahmen des Tiroler Schlaganfallpfades ist möglich und hat hohe Priorität. Für die Aufnahme in das Rehab-Programm der Tiroler GKK ist die Verordnung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Neurologie notwendig.

Diese Verordnung muss vor Therapiebeginn bei der eigenen Krankenkasse eingereicht werden um eine Kostenübernahme zu erhalten. Einige Krankenkassen möchten zusätzlich von den Therapeuten einen Therapieplan vorgelegt bekommen. Empfehlenswert ist es deshalb nach erfolgter ärztlicher Verordnung mit mir Kontakt aufzunehmen. Die Beantragung bei der Kasse kann ich, wenn gewünscht, für Sie übernehmen.

Mit folgenden Krankenkassen besteht ein Vertragsverhältnis:

Ich rechne die erfolgten Therapien mit den Krankenkassen direkt ab. Für die meisten Patienten ist deshalb die Therapie ohne Zuzahlung möglich.

ÖGK

SVS

BVAEB

KUF - Tiroler Krankenfürsorge